Vermieter

Als Vermieter müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aber die Steuererklärung steht ganz am Ende. Die steuerlichen Fallstricke stehen meist ganz am Anfang. Dazu zählen etwa:


  • die Abzugsfähigkeit von Renovierungsaufwendungen
  • Umsatzsteuerpflichtige Vermietung
  • Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Boden
  • gemischte Nutzung
  • Bewertung und Nutzung von geerbten Immobilien
  • Vermietung von Ferienwohnungen


Aus diesem Grunde beraten wir Sie auch fachlich bei der steuerlich optimalen Beurteilung z.B. von Kaufverträgen, Mietverträgen und Renovierungsvorhaben.