Steuerpflichtige mit Auslandssitz

In vielen Fällen sind Sie verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben, obwohl Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben. Dies betrifft z.B. Grenzgänger und Unternehmer mit inländischer Betriebsstätte oder im Inland steuerpflichtigen Umsätzen oder Besitzer einer vermieteten Immobilie in Deutschland.

EU Bürger können durch eine freiwillige Steuererklärung sogar Steuern sparen etwa durch Zusammenveranlagung und Ausnutzung von Freibeträgen.

 

Für ausländische Unternehmer und Investoren bieten wir an:

  • Steuerberatung, z.B. bei der optimalen Rechtsformwahl oder Verrechnungspreisen etc.
  • Steuererklärungen und Fiskalvertretung
  • Beratung zur Auslegung und Interpretation von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Beratung bei zollrechtlichen Fragen und Anträgen
  • Und vieles mehr.

Sprechen Sie uns an.