Steuerpflichtige mit Auslandssitz
In vielen Fällen sind Sie verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben, obwohl Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben. Dies betrifft z.B. Grenzgänger und Unternehmer mit inländischer Betriebsstätte oder im Inland steuerpflichtigen Umsätzen oder Besitzer einer vermieteten Immobilie in Deutschland.
EU Bürger können durch eine freiwillige Steuererklärung sogar Steuern sparen etwa durch Zusammenveranlagung und Ausnutzung von Freibeträgen.
Für ausländische Unternehmer und Investoren bieten wir an:
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